Liebe Eltern,
hier ist ein Auszug aus der neuesten Mail unseres Ministeriums zum Thema Maskenpflicht.
Viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende B. Köppencastrop & Kollegium
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung.
Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst.
Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen. Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.
Liebe Eltern!
Hier ein kleiner Auszug bzgl. des Infektionsschutzgesetzes der Homepage der Stadt DO:
Die "Bundes-Notbremse" tritt in Kraft. Die am Donnerstag, 22. April, beschlossenen Regelungen des "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten ab Samstag, 24. April, 0 Uhr.
Für die Schulen bedeutet dies, dass ab einer Inzidenz ab 165 die Schulen geschlossen bleiben.
Da wir in Dortmund bereits deutlich über 200 liegen, verbleiben wir in der nächsten Woche leider weiterhin im Distanzlernen.
Die Kinder, die in der Notbetreuung angemeldet sind, kommen wie gewohnt zur Schule.
Ich wünsche Ihnen und uns weiterhin Durchhaltevermögen und trotzdem ein paar positive Gedanken und ein schönes sonniges Wochenende!
Bleiben Sie gesund!
Ihre B. Köppencastrop