Neue Regelung bei Banküberweisungen – Empfängerüberprüfung seit Oktober 2025

Seit dem 5. Oktober 2025 gelten im europäischen Zahlungsverkehr neue gesetzliche Vorgaben zur sogenannten Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“)​.

Bei Überweisungen prüfen Banken nun, ob der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt.

Für Zahlungen an die Schulgirokonten der Stadt Dortmund kann es daher vorkommen, dass beim Überweisen eine Meldung wie „Der Empfängername stimmt nicht vollständig mit dem Kontoinhaber überein“ erscheint.

Diese Meldung ist unbedenklich, solange die IBAN korrekt ist – die Überweisung wird trotzdem ausgeführt.

Bitte achten Sie darauf, den Schulnamen als Empfänger anzugeben und immer die richtige IBAN zu verwenden.

Weitere Informationen finden Sie im beiliegenden Informationsblatt oder im Schulsekretariat.