Lolli Test

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich wissen, müssen wir in den Grundschulen weiterhin 2x wöchentlich den Lolli-Test durchführen.

In den Jahrgängen 1 und 2 machen wir dieses montags und mittwochs und in den Jahrgängen 3 und 4 dienstags und donnerstags. Aus diesem Grund schauen Sie bitte zuhause nach, ob Sie noch den Einzeltest in der Plastiktüte mit den beiden Aufklebern haben!

Im Falle eines positiven Pooltests ist es, wie Sie wissen, erforderlich, dass Sie am nächsten Morgen an Ihrem Kind den Einzeltest durchführen und uns diesen in die Schule bringen. Hier werden alle Einzelproben der Kinder der betroffenen Klasse von einem Fahrer in unser zuständiges Labor Zotz Klimas in Düsseldorf gefahren.

Sie müssen Ihr Kind dort registrieren, bevor Sie den Test zu uns in die Schule bringen und den QR-Code bitte behalten.

Ich hänge die Anleitung diesem Schreiben noch einmal an.

Falls Sie keinen Einzeltest mehr haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Klassenlehrerin, damit diese sich darum kümmern kann.

Vielen Dank und liebe Grüße

B. Köppencastrop

Danke für die Zusammenarbeit und schöne Ferien!

Liebe Eltern,

hinter uns liegt ein wirklich äußerst turbulentes Schuljahr, welches wir aber gemeinsam nun doch endlich überstanden haben.

Die meisten von uns sind gesund geblieben und bleiben es auch hoffentlich weiterhin. Dennoch hat uns Corona immer mal wieder ein Schnippchen geschlagen und viele Kinder in eine Quarantäne katapultiert. Aber auch dieses haben wir gemeinsam gemeistert!!!

Nun möchten wir uns in einen entspannten und sonnigen Sommer von Ihnen verabschieden und uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken!

Alles Liebe und herzlichste Grüße

Ihr Hansa-Team

 

   

Hitzefrei

Liebe Eltern,

morgen, Freitag, der 18. Juni endet der Unterricht aufgrund der voraussichtlich bestehen bleibenden Hitze und der aufgestauten Wärme in unseren Räumlichkeiten bereits nach der 4. Std. um 11.50 Uhr für alle Kinder.

Unsere OGS ist selbstverständlich geöffnet, so dass Ihre Kinder bis 15.00 Uhr betreut werden können.


Viele liebe Grüße

B. Köppencastrop

Maskenpflicht

Liebe Eltern,

hier ist ein Auszug aus der neuesten Mail unseres Ministeriums zum Thema Maskenpflicht.

Viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende B. Köppencastrop & Kollegium

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung.

Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst.

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen. Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.